ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FRISIAN MOTORS
Artikel 1. Allgemeines
1. Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jedes Angebot und jede Vereinbarung zwischen Frisian Motors und einem Vertragspartner, bei dem Frisian Motors diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind.
2. Diese Bedingungen gelten auch für Vereinbarungen mit Frisian Motors, an deren Ausführung Frisian Motors Dritte beteiligen muss.
3. Diese allgemeinen Bedingungen sind auch für die Mitarbeiter von Frisian Motors und dessen Geschäftsführung geschrieben.
4. Die Anwendbarkeit von Kauf- oder sonstigen Bedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich abgelehnt.
5. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem beliebigen Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sind oder nichtig werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt gültig. Frisian Motors und die Gegenpartei werden dann eine Konsultation aufnehmen, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, um die nichtigen oder nichtig erklärten Bestimmungen zu ersetzen, wobei der Zweck und der Zweck der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich beachtet werden.
6. Bei Unklarheiten hinsichtlich der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss die Erklärung „im Geiste“ dieser Bestimmungen erfolgen.
7. Wenn zwischen den Parteien eine Situation entsteht, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist, muss diese Situation im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilt werden.
8. Wenn Frisian Motors nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass dessen Bestimmungen nicht gelten oder dass Frisian Motors in anderen Fällen das Recht auf die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen verliert. begehren
Artikel 2 Angebote und Angebote
1 Alle Angebote und Angebote von Frisian Motors sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist festgelegt. Ein Angebot oder Angebot verfällt, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot oder das Angebot bezieht, inzwischen nicht mehr verfügbar ist.
2 Frisian Motors kann nicht an seinen Angeboten oder Angeboten gehalten werden, wenn die Gegenpartei vernünftigerweise verstehen kann, dass die Angebote oder Angebote oder Teile davon einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthalten.
3 Die in einem Angebot oder Angebot angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und anderer öffentlicher Abgaben sowie jeglicher Kosten, die im Rahmen des Vertrags entstehen, einschließlich Reise- und Unterbringungs-, Versand- und Bearbeitungskosten, sofern nichts anderes angegeben ist.
4 Weicht die Annahme von dem im Angebot oder Angebot enthaltenen Angebot ab (ob in geringfügigen Punkten oder nicht), ist Frisian Motors nicht daran gebunden. Der Vertrag wird dann entsprechend dieser abweichenden Abnahme nicht geschlossen, sofern Frisian Motors nichts anderes angibt.
5 Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Frisian Motors nicht, einen Teil der Abtretung gegen einen entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen. Angebote oder Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.
Artikel 3 Vertragsdauer; Lieferzeiten, Ausführungs- und Änderungsvereinbarung; Preiserhöhung
1. Die Vereinbarung zwischen Frisian Motors und der Gegenpartei wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern sich aus der Art der Vereinbarung nichts anderes ergibt oder die Parteien ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren.
2. Wurde für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten oder die Lieferung bestimmter Waren eine Frist vereinbart oder vereinbart, handelt es sich dabei nie um eine strikte Frist. Bei Überschreitung einer Frist muss die Gegenpartei Frisian Motors daher schriftlich in Verzug setzen. Frisian Motors muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um den Vertrag noch auszuführen.
3. Frisian Motors hat das Recht, bestimmte Arbeiten von Dritten ausführen zu lassen.
4. Frisian Motors ist berechtigt, den Vertrag in verschiedenen Phasen auszuführen und den so ausgeführten Teil gesondert zu berechnen.
5. Wenn die Vereinbarung in Phasen ausgeführt wird, kann Frisian Motors die Ausführung der Teile aussetzen, die zu einer nachfolgenden Phase gehören, bis die Gegenpartei den Ergebnissen der vorhergehenden Phase schriftlich zugestimmt hat.
6. Wenn Frisian Motors zur Durchführung des Vertrags Informationen von der Gegenpartei verlangt, beginnt die Ausführungsfrist erst, wenn die Gegenpartei Frisian Motors diese korrekt und vollständig zur Verfügung gestellt hat.
7. Stellt sich während der Durchführung der Vereinbarung heraus, dass eine ordnungsgemäße Umsetzung oder Änderung erforderlich ist, nehmen die Parteien die Anpassung der Vereinbarung rechtzeitig und in gegenseitiger Konsultation vor. Wenn Art, Umfang oder Inhalt der Vereinbarung, ob auf Antrag oder Anweisung der Gegenpartei, der zuständigen Behörden usw. oder nicht, geändert wird und die Vereinbarung dadurch qualitativ und / oder quantitativ geändert wird, kann dies Folgen haben für das, was ursprünglich vereinbart wurde. Dadurch kann der ursprünglich vereinbarte Betrag erhöht oder verringert werden. Frisian Motors wird dazu so viel wie möglich ein Preisangebot erstellen. Aufgrund einer Vertragsänderung kann die ursprünglich angegebene Ausführungsfrist geändert werden. Die Gegenpartei akzeptiert die Möglichkeit einer Änderung der Vereinbarung, einschließlich der Änderung des Preises und der Ausführungsfrist.
8. Wenn der Vertrag einschließlich eines Nachtrags geändert wird, ist Frisian Motors berechtigt, diesen zuerst auszuführen, nachdem er von der von Frisian Motors autorisierten Person genehmigt wurde und die Gegenpartei dem für die Leistung angegebenen Preis zugestimmt hat andere Bedingungen, einschließlich des dann zu bestimmenden Zeitpunkts, zu dem sie implementiert wird. Die Nichtausführung oder nicht sofortige Erfüllung der geänderten Vereinbarung führt nicht zum Ausfall von Frisian Motors und ist kein Grund für den Vertragspartner, die Vereinbarung zu kündigen.
9. Frisian Motors kann, ohne in Verzug zu geraten, einen Antrag auf Änderung der Vereinbarung ablehnen, wenn dies qualitative und / oder quantitative Folgen haben könnte, beispielsweise für die auszuführenden Arbeiten oder die in diesem Zusammenhang zu liefernden Waren.
10. Befindet sich die Gegenpartei bei der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber Frisian Motors in Verzug, haftet die Gegenpartei für alle Schäden (einschließlich Kosten), die Frisian Motors direkt oder indirekt dadurch entstehen.
11. Wenn Frisian Motors bei Vertragsabschluss einem bestimmten Preis entspricht, so ist Frisian Motors unter den folgenden Umständen dennoch berechtigt, den Preis zu erhöhen, auch wenn der Preis ursprünglich nicht angegeben wurde.
– wenn die Preiserhöhung auf eine Änderung der Vereinbarung zurückzuführen ist;
– wenn sich die Preiserhöhung aus einer auf Frisian Motors entfallenden Leistung oder einer gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung von Frisian Motors ergibt;
– In anderen Fällen ist der Vertragspartner unter dem Vorbehalt, dass die Gegenpartei, die nicht in Ausübung eines Berufes oder einer Geschäftstätigkeit handelt, berechtigt ist, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen, wenn die Preiserhöhung 10% übersteigt und innerhalb von drei Monaten nach Schließung erfolgt des Vertrages, es sei denn, Frisian Motors ist noch immer bereit, den Vertrag auf der Grundlage des ursprünglich vereinbarten Vertrags abzuschließen, oder es ist festgelegt, dass die Lieferung mehr als drei Monate nach dem Kauf erfolgen wird.
Artikel 4 Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Beendigung des Vertrags
1. Frisian Motors ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag unverzüglich und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn
– Die Gegenpartei erfüllt die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht vollständig oder nicht rechtzeitig;
– Nach Abschluss des Abkommens erfährt Frisian Motors von Umständen, die Anlass zu der Befürchtung geben, dass die Gegenpartei die Verpflichtungen nicht erfüllt.
– Die Gegenpartei wurde beim Abschluss der Vereinbarung aufgefordert, eine Sicherheit für die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu gewährleisten, und diese Sicherheit ist nicht gegeben oder unzureichend.
– Wenn Frisian Motors aufgrund der Verzögerung des Vertragspartners nicht mehr zur Erfüllung der Vereinbarung unter den ursprünglich vereinbarten Bedingungen verpflichtet werden kann, ist Frisian Motors berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen.
– wenn sich Umstände ergeben, die der Erfüllung des Vertrages nicht möglich sind oder die Aufrechterhaltung des Vertrages von Frisian Motors nicht angemessen verlangt werden kann.
2. Ist die Auflösung dem Vertragspartner zuzurechnen, so hat Frisian Motors Anspruch auf Ersatz des dadurch entstandenen Schadens einschließlich der dadurch entstandenen Kosten.
3. Bei Auflösung des Vertrages sind die Forderungen von Frisian Motors gegen die Gegenpartei sofort fällig und zahlbar. Sollte Frisian Motors die Erfüllung der Verpflichtungen aussetzen, behält er seine gesetzlichen und vertraglichen Rechte.
4. Wenn Frisian Motors aus den in diesem Artikel genannten Gründen mit der Suspendierung oder Auflösung fortfährt, ist er in keiner Weise verpflichtet, den Schaden und die dadurch entstandenen Kosten in irgendeiner Weise zu entschädigen, während die Gegenpartei aufgrund von Vertragsverletzungen haftet. Es ist jedoch eine Entschädigung oder Entschädigung erforderlich.
5. Wenn der Vertrag von Frisian Motors vorzeitig gekündigt wird, wird Frisian Motors in Absprache mit der Gegenpartei die Weitergabe der Arbeiten an Dritte sicherstellen. Dies gilt nicht, wenn die Kündigung der Gegenpartei zuzurechnen ist. Sofern die vorläufige Kündigung nicht Frisian Motors zuzurechnen ist, werden die Kosten für die Übergabe an die Gegenpartei in Rechnung gestellt. Frisian Motors wird die Gegenpartei im Voraus so weit wie möglich über den Umfang dieser Kosten informieren. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb der von Frisian Motors festgelegten Frist zu zahlen, sofern Frisian Motors nichts anderes angibt.
6. Im Falle einer Liquidation (Antrag auf) Zahlungseinstellung oder Insolvenz, einer Pfändung – sofern und soweit die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird – auf Kosten der Gegenpartei, einer Umschuldung oder sonstiger Umstände, aufgrund derer die Gegenpartei dies nicht tut Es steht Friesian Motors frei, den Vertrag frei und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder die Bestellung oder Vereinbarung zu stornieren, ohne dass er dazu verpflichtet ist, eine Entschädigung oder Entschädigung zu zahlen. Die Forderungen von Frisian Motors an die Gegenpartei sind in diesem Fall sofort fällig und zahlbar.
7. Wenn die Gegenpartei einen Auftrag ganz oder teilweise storniert, werden die bestellten oder dafür vorbereiteten Gegenstände sowie die Liefer- und Lieferkosten und die für die Ausführung des Vertrags vorgesehene Arbeitszeit der Gegenpartei in voller Höhe in Rechnung gestellt. gebracht werden
Artikel 5 Höhere Gewalt
1. Frisian Motors ist nicht verpflichtet, Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner zu erfüllen, wenn dies aufgrund eines nicht verschuldeten Umstandes verhindert wird, und weder gesetzlich noch aufgrund eines Rechtsakts oder aufgrund allgemein gültiger Ansichten seiner Dienstleistungen. Rechnung
2. Höhere Gewalt bedeutet in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben dem, was unter Gesetz und Rechtsprechung zu verstehen ist, alle vorhersehbaren oder unvorhergesehenen äußeren Ursachen, auf die Frisian Motors keinen Einfluss hat, auf die Frisian Motors jedoch nicht kann Verpflichtungen erfüllen. Frisian Motors hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrages verhindert, eintritt, nachdem Frisian Motors seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
3. Frisian Motors kann die Verpflichtungen aus dem Vertrag während der Dauer der höheren Gewalt aussetzen. Wenn diese Frist länger als zwei Monate dauert, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Verpflichtung zur Entschädigung der anderen Partei für den Schaden aufzulösen.
4. Wenn Frisian Motors zum Zeitpunkt des Auftretens höherer Gewalt seine vertraglichen Verpflichtungen teilweise erfüllt hat oder kann, und der zu erfüllende oder zu erfüllende Teil dem unabhängigen Wert angehört, ist Frisian Motors berechtigt, diesen zu erfüllen oder einzuhalten. das Teil separat in Rechnung stellen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung wie eine gesonderte Vereinbarung zu bezahlen.
Artikel 6 Zahlungs- und Inkassokosten
1. Die Zahlung hat immer innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, und zwar in einer von Frisian Motors in der Währung, in der die Rechnung erstellt wird, angegebenen Frist, sofern von Frisian Motors nichts anderes schriftlich angegeben ist. Frisian Motors ist berechtigt, periodisch zu rechnen. Frisian Motors berechnet einen Standardzuschlag in Höhe von 2% auf den Rechnungsbetrag. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen kann dieser reduziert werden. Bei Zahlungen nach 8 Tagen gilt dieser Kreditzuschlag als Ausgleich für Zins- und Verwaltungskosten für eine Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen.
2. Kommt der Kontrahent mit der fristgerechten Zahlung einer Rechnung in Verzug, befindet sich der Kontrahent nach 8 Tagen gesetzlich in Verzug. Die Gegenpartei schuldet dann ein zusätzliches Interesse außerhalb der Kreditspeicherung. Beim Kauf eines Verbrauchers entspricht der Zinssatz dem gesetzlichen Zinssatz. In anderen Fällen ist die Gegenpartei mit 2% pro Monat zu verzinsen, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen sind höher, und in diesem Fall sind die gesetzlichen Zinsen fällig. Die Zinsen auf den fälligen und zu zahlenden Betrag werden ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem die andere Partei in Verzug ist, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der volle Betrag fällig ist.
3. Frisian Motors hat das Recht, die von der Gegenpartei geleisteten Zahlungen zunächst zur Senkung der Kosten, dann zur Senkung der noch fälligen Zinsen und schließlich zur Senkung der Hauptforderung und der laufenden Zinsen veranlassen zu lassen.
4. Frisian Motors kann, ohne in Verzug zu sein, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Vertragspartner einen anderen Auftrag für die Zuweisung der Zahlung bestimmt. Frisian Motors kann die volle Zahlung des Hauptbetrags ablehnen, wenn die Zinsen und Inkassokosten nicht bezahlt werden.
5. Einwendungen gegen die Höhe einer Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.
6. Befindet sich die Gegenpartei bei der (rechtzeitigen) Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Zahlungsverzug oder versäumt dies, so werden alle angemessenen Kosten für die außergerichtliche Zahlung der Zahlung von der Gegenpartei getragen. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage der derzeit in der niederländischen Inkassopraxis üblichen Methode berechnet, derzeit die Berechnungsmethode gemäß Rapport Voorwerk II. Wenn jedoch bei Frisian Motors höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise erforderlich waren, können die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet werden. Anfallende Rechts- und Vollstreckungskosten werden auch von der Gegenpartei eingezogen. Die Gegenpartei schuldet auch Zinsen auf die fälligen Inkassokosten.
1. Alle von Frisian Motors im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren bleiben Eigentum von Frisian Motors, bis der Vertragspartner alle Verpflichtungen aus den mit Frisian Motors geschlossenen Verträgen ordnungsgemäß erfüllt hat.
2. Von Frisian Motors gelieferte Waren, die gemäß Absatz 1 unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nicht weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu verpfänden oder auf sonstige Weise zu belasten.
3. Der Kontrahent muss stets alles tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte von Frisian Motors zu sichern.
4. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware beschlagnahmen oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Vertragspartner verpflichtet, Frisian Motors unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
5. Die Gegenpartei verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und Frisian Motors die Versicherung dieser Versicherung auf erstes Ersuchen zur Verfügung zu stellen. Bei einer eventuellen Zahlung der Versicherung hat Frisian Motors Anspruch auf diese Münzen. Soweit erforderlich, verpflichtet sich die Gegenpartei gegenüber Frisian Motors im Voraus, mit allem zusammenzuarbeiten, was sich in diesem Zusammenhang als notwendig oder wünschenswert erweist.
6. Falls Frisian Motors die Eigentumsrechte im Sinne dieses Artikels ausüben möchte, erteilt die Gegenpartei Frisian Motors und Dritten die uneingeschränkte und nicht widerrufliche Erlaubnis, von Friesian Motors benannte Stellen an allen Orten zu betreten, an denen sich das Eigentum von Frisian Motors befindet. und nehmen Sie diese Gegenstände zurück.
Artikel 8 Garantien, Nachforschungen und Beschwerden
1. Die von Frisian Motors zu liefernden Waren entsprechen den üblichen Anforderungen und Normen, die zum Zeitpunkt der Lieferung zumutbar sind und für die sie in den Niederlanden für den normalen Gebrauch bestimmt sind. Die in diesem Artikel erwähnte Garantie gilt für Artikel, die zur Verwendung in den Niederlanden bestimmt sind. Bei Verwendung außerhalb der Niederlande muss der Vertragspartner selbst überprüfen, ob seine Verwendung für seine Verwendung geeignet ist und ob er die dafür festgelegten Bedingungen erfüllt. Frisian Motors kann in diesem Fall andere Garantien und andere Bedingungen hinsichtlich der zu liefernden Waren oder der zu erbringenden Arbeiten anbieten.
2. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Lieferung, sofern sich aus der Art der Lieferung nichts anderes ergibt oder die Parteien etwas anderes vereinbart haben. Wenn die von Frisian Motors gegebene Garantie einen Fall betrifft, der von einem Dritten erstellt wurde, ist die Garantie auf die vom Hersteller des Artikels gegebene Garantie beschränkt, sofern nichts anderes angegeben ist. Nach Ablauf der Garantiezeit werden alle Kosten für Reparatur oder Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Versandkosten, der Gegenpartei in Rechnung gestellt.
3. Jede Form der Gewährleistung erlischt, wenn sich ein Mangel aus einer unsachgemäßen oder unsachgemäßen Verwendung ergibt oder daraus resultiert, einschließlich einer anderen als der in Übereinstimmung mit der Gebrauchsanweisung oder einer Verwendung nach Ablauf des Verfallsdatums, unsachgemäßer Lagerung oder Wartung desselben der Gegenpartei und / oder Dritten, wenn die Gegenpartei oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Frisian Motors Änderungen an dem Gegenstand vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen, andere Angelegenheiten bestätigt wurden, die nicht bestätigt werden müssen, oder wenn diese bestätigt wurden. nicht in der vorgeschriebenen Weise modifiziert oder verarbeitet werden. Die Gegenpartei hat auch keinen Gewährleistungsanspruch, wenn der Mangel auf Umständen beruht, die von Frisian Motors nicht beeinflusst werden können, einschließlich extremer Witterungsbedingungen und äußerer Ursachen.
4. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich in dem Moment zu prüfen, in dem sie die Gegenstände zur Verfügung stellt oder die betreffenden Arbeiten ausgeführt wurden. Der Vertragspartner hat auch zu prüfen, ob die Qualität und / oder Menge der gelieferten Ware den vereinbarten Anforderungen entspricht und den Anforderungen entspricht, die die Parteien diesbezüglich für die korrekte Lieferung oder Lieferung vereinbart haben. Etwaige Mängel sind Frisian Motors innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Der Bericht muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit Frisian Motors angemessen reagieren kann. Die Gegenpartei muss Frisian Motors die Möglichkeit geben, eine Beschwerde zu untersuchen.
5. Wenn sich der Kontrahent rechtzeitig beschwert, hebt dies seine Zahlungsverpflichtung nicht auf. In diesem Fall bleibt auch die Gegenpartei verpflichtet, die ansonsten bestellten Gegenstände zu kaufen und zu bezahlen, es sei denn, dies hat keinen unabhängigen Wert.
6. Wenn ein Mangel der fehlerhaften Lieferung oder Fertigstellung später gemeldet wird, hat die Gegenpartei keinen Anspruch mehr auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Schadensersatz oder Auflösung des Vertrages.
7. Wenn sichergestellt ist, dass ein Fall fehlerhaft ist und in diesem Fall rechtzeitig eingereicht wird, wird Frisian Motors den defekten Artikel innerhalb einer angemessenen Frist nach der Rücksendung zurücksenden oder, falls die Rückgabe nicht angemessen ist, eine schriftliche Mitteilung des Vertragspartners über den Mangel nach Wahl der anderen Partei Frisian Motors, ersetzen oder kümmern sich um Reparatur oder Ersatzgebühr für den Anderen. Im Falle eines Ersatzes ist der Vertragspartner verpflichtet, die ersetzte Sache an Frisian Motors zurückzugeben und das Eigentum an Frisian Motors zu übertragen, sofern Frisian Motors nichts anderes angibt.
8. Wenn festgestellt wird, dass eine Beschwerde unbegründet ist, fallen die dadurch entstandenen Kosten einschließlich der Untersuchungskosten von Frisian Motors vollständig auf Kosten der Gegenpartei an.
Artikel 9 Haftung
1. Wenn Frisian Motors haftet, beschränkt sich diese Haftung auf das, was in dieser Bestimmung geregelt ist.
2. Frisian Motors haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die von Frisian Motors verursacht werden, wenn falsche oder unvollständige Informationen von der Gegenpartei oder in deren Namen bereitgestellt werden.
3. Frisian Motors haftet nur für unmittelbar nachweisbare Schäden.
4. Unter direktem Schaden wird ausschließlich verstanden:
– die angemessenen Kosten für die Ermittlung der Ursache und des Umfangs des Schadens, sofern sich die Bestimmung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht;
– alle angemessenen Kosten, die entstehen, wenn die fehlerhafte Leistung von Frisian Motors der Vereinbarung entspricht, sofern diese auf Frisian Motors zurückzuführen sind;
– angemessene Kosten zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden, sofern die Gegenpartei nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
5. Frisian Motors haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangenen Einsparungen und Schäden aufgrund geschäftlicher oder sonstiger Stagnation. Beim Kauf von Verbrauchern geht diese Beschränkung nicht über das hinaus, was gemäß Abschnitt 7:24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässig ist.
6. Wenn Frisian Motors für etwaige Schäden haftet, ist die Haftung von Frisian Motors auf den zweifachen Rechnungswert der Bestellung beschränkt, zumindest auf den Teil der Bestellung, auf den sich die Haftung bezieht.
7. Die Haftung von Frisian Motors ist in jedem Fall immer auf die Höhe des Vorteils seines Versicherers begrenzt, wenn dies der Fall ist.
8. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Frisian Motors oder dessen Untergebenen beruht.
Artikel 10 Verjährungsfrist
1. Unbeschadet der gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einreden gegen Frisian Motors und Dritte, die von Frisian Motors mit einem Vertragsabschluss beauftragt werden, ein Jahr.
2. Die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten nicht für gesetzliche Ansprüche und Einreden, die auf Tatsachen beruhen, die die Annahme rechtfertigen, dass die gelieferte Ware der Vereinbarung nicht entspricht. Solche Ansprüche und Einreden verjähren zwei Jahre, nachdem die Gegenpartei Frisian Motors eine solche Nichtübereinstimmung gemeldet hat.
Artikel 11 Risikoübergang
1. Die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder der Wertminderung geht zu dem Zeitpunkt auf die Gegenpartei über, zu dem die Waren unter die Kontrolle der Gegenpartei gebracht werden.
Artikel 12 Entschädigung
1. Die Gegenpartei stellt Frisian Motors von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages Schäden erleiden und deren Ursache anderen als Frisian Motors zuzurechnen ist.
2. Wenn Frisian Motors aus diesem Grund von Dritten haftbar gemacht werden kann, ist der Vertragspartner verpflichtet, Frisian Motors gerichtlich und außergerichtlich zu unterstützen und alles, was in diesem Fall von ihm erwartet wird, unverzüglich zu tun. Wenn der Vertragspartner keine angemessenen Maßnahmen ergreift, ist Frisian Motors berechtigt, dies ohne Inverzugsetzung zu tun. Sämtliche Kosten und Schäden, die Frisian Motors und Dritten dadurch entstehen, gehen vollständig auf Rechnung und Risiko des Vertragspartners.
Artikel 13 Geistiges Eigentum
1. Frisian Motors behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz und anderen geistigen Gesetzen und Bestimmungen entstehen. Frisian Motors hat das Recht, die durch die Ausführung eines Vertrags gewonnenen Erkenntnisse für andere Zwecke zu verwenden, sofern keine streng vertraulichen Informationen des Vertragspartners Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
Artikel 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
1. Alle Rechtsbeziehungen, an denen Frisian Motors beteiligt ist, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht, auch wenn eine Verpflichtung im Ausland ganz oder teilweise ausgeübt wird oder wenn die an dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei dort ansässig ist. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Die Parteien werden vor dem Gericht Berufung einlegen, nachdem sie alle Anstrengungen unternommen haben, um eine Streitigkeit in gegenseitiger Konsultation beizulegen.
Artikel 15 Standort- und Änderungsbedingungen
1. Diese Bedingungen wurden bei der Handelskammer in Leeuwarden eingereicht.
2. Es gilt immer die letzte registrierte Version oder die Version, die zum Zeitpunkt der Entstehung der Rechtsbeziehung mit Frisian Motors gültig war.
3. Der niederländische Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist immer ausschlaggebend für die Erklärung.